Um "Häusliche Gewalt" handelt es sich immer dann, wenn es zur Anwendung, oder auch Androhung, von Gewalt in der Partnerschaft kommt.
Diese Situation kann sowohl durch körperliche, als auch durch psychische Konflikte geprägt sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tatort die eigene Wohnung oder sogar der öffentliche Raum ist. Ebenso wenig ist der rechtliche Status der Partnerschaft entscheidend; also ehe-ähnlich, Ehe, getrennt lebend, geschieden sind hier gleichwertige Stellungen.
Wichtig ist lediglich, dass die beiden Beteiligten ihre Beziehung als Partnerschaft definieren.
Der Rahmen
Für Ihre Fragen bekommen Sie von uns kompetente Beratungen dafür, wie sie den ersten Schritt aus der Gewaltspirale heraus gehen, wie Sie Ihr Problem bei der Polizei an der richtigen Stelle vorbringen, was ein Anwalt für Sie erreichen kann, wer Sie außerdem unterstützen kann und wie Sie zu einer verbesserten Lebenssituation gelangen.
Am 01.01.2002 trat bundesweit das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen, sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" (GewSchG) in Kraft.
Diese Rechtsgrundlage, bzw. die Konzeption der Polizei, schafft seit dem neue qualitative Standards zur strafrechtlichen Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt. Das Einschreiten der Polizei, oder eines privaten Sicherheitsdienstes, garantiert dabei nicht immer eine gerichtliche Aburteilung, kann jedoch optimale Voraussetzungen für die betroffene Person schaffen, um damit aus der Gewaltsituation herauszukommen.
Sie können z.B. eine anerkannte Beweisführung bekommen, die Sie für familiengerichtliche, oder auch strafrechtliche Entscheidungen vorlegen können.
Die Möglichkeit
Durch die polizeilichen Sofortmaßnahmen, wie z.B. Näherungs- und Kontaktverbot, wird die Gewaltspirale in der akuten Situation unterbrochen.
Der betroffenen Person wird ein räumlicher und zeitlicher Schutzraum geschaffen. Somit bekommt Sie die Möglichkeit weitere Schritte zu unternehmen um aus der häuslichen Gewalt herauszukommen: Beantragung einer zivilrechtlichen Schutzanordnung, Trennung / Scheidung, Sorgerechtsregelung, persönliches Sicherheitskonzept, Aktivierung von Hilfsnetzen (Nachbarn, Freunde, soziale Dienste, Mediation = Vermittlung durch einen neutralen Dritten, Sicherheitsfachkräfte, u.a.)
Ihr Konzept soll es sein aus der Phase der akuten Misshandlung herauszukommen - Spannungen abzubauen - auch externe Hilfe anzunehmen und einen sinnvollen, wirkungsvollen Weg aus der Gewaltspirale heraus zu finden - einen "Bodyguard" brauchen Sie dafür gewöhnlich nicht, oder nur bedingt - gerne bekommen Sie Beratung und Unterstützung unserer Sicherheitsfachkräfte für Ihre Situation.